Rechtsprechung
   BayObLG, 09.07.1974 - RReg. 4 St 547/74 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,8721
BayObLG, 09.07.1974 - RReg. 4 St 547/74 OWi (https://dejure.org/1974,8721)
BayObLG, Entscheidung vom 09.07.1974 - RReg. 4 St 547/74 OWi (https://dejure.org/1974,8721)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Juli 1974 - RReg. 4 St 547/74 OWi (https://dejure.org/1974,8721)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,8721) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 396
  • BayObLGSt 1974, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92

    Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung;

    Falls die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 AbfG nicht gegeben sind, kann die Betroffene ordnungswidrig gehandelt haben, wenn sie sich der Fahrzeuge entledigen, das heißt den Gewahrsam an ihnen aufgeben wollte mit dem Ziel, sich von ihnen zu befreien (BayObLGSt 1974, 77; 1983, 44).

    Danach hat ein Gegenstand Gebrauchswert nur, wenn er in seinem gegenwärtigen Zustand zum ursprünglichen oder vom Besitzer geänderten Zweck wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann (vgl. auch BayObLGSt 1974, 77/79; NuR 1981, 181; Rogall NStZ 1992, 360/364 m.w.Nachw.).

  • BFH, 13.06.1989 - VII S 32/88

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Abfallbeseitigung - Abfallentsorgung -

    Teils werden als Abfälle im objektiven Sinne solche beweglichen Sachen angesehen, die keinem vernünftigen Zweck mehr dienen und denen aus diesem Grunde - objektiv gesehen - kein Gebrauchswert mehr zukommt (z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 9. Juli 1974 4 St 547/74 OWi, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 396 f.; im Ergebnis zustimmend Schwermer in Kunig/Schwermer/Versteyl, Abfallgesetz, 1988, § 1 Rdnr. 29), teils wird - weitergehend - angenommen, daß im objektiven Sinne Abfall vorliegt, wenn durch das Verbleiben der Sache beim Besitzer oder durch die Verwertung das Wohl der Allgemeinheit so sehr beeinträchtigt wird, daß die Entsorgung "als Abfall" geboten ist (Hösel/v. Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 1 Abs. 1 AbfG Rdnr. 9; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluß vom 21. April 1986 5 TH 592/86, NJW 1987, 393 - "Gefahrenpotential" -).
  • BayObLG, 28.07.1977 - 3 ObOWi 52/7
    Eine Sache wird nicht dadurch zum Abfall, daß ihre Beseitigung zB durch Luftverunreinigung beim Verbrennen das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt (vergleiche BayObLG München, Beschl v 1974-07-09, RReg 4 St 547/74 OWi = NJW 1975, 396).2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht